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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2016 - L 3 KA 94/14   

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https://dejure.org/2016,101719
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2016 - L 3 KA 94/14 (https://dejure.org/2016,101719)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.05.2016 - L 3 KA 94/14 (https://dejure.org/2016,101719)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - L 3 KA 94/14 (https://dejure.org/2016,101719)
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  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2016 - L 3 KA 94/14
    Die Beklagte habe die entsprechenden Berichtigungen auch innerhalb der nach der stRspr des Bundessozialgerichts ((BSG), Urteil vom 12. Dezember 2001 - B 6 KA 3/01 R - SozR 3-2500 § 82 Nr. 3) gültigen vierjährigen Ausschlussfrist durchgeführt.

    Nach diesen Vorschriften haben die KÄVen von Amts wegen oder auf Antrag der Krankenkasse die Befugnis, die von den Vertragsärzten eingereichten Abrechnungen rechnerisch und gebührenordnungsmäßig zu prüfen und nötigenfalls richtigzustellen (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 82 Nr. 3).

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2016 - L 3 KA 94/14
    Zwar kann die den Körperschaften eingeräumte Prüfungsbefugnis vor dem Hintergrund des rechtsstaatlichen Gebots der Rechtssicherheit auch nicht zeitlich unbegrenzt gelten (vgl hierzu BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 5/09 R - juris Rn 17 ff mwN - SozR 4-2500 § 106 Nr. 28).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2016 - L 3 KA 94/14
    Dasselbe gilt, wenn er Vertragsleistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchführt und abgerechnet hat (vgl hierzu BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).
  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 50/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - fehlerhafte Honorarzahlung ohne Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2016 - L 3 KA 94/14
    Hintergrund ist, dass die KÄVen bei grob fahrlässigen Falschabrechnungen eines Vertragsarztes - hiervon ist nach § 45 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wegen der für den Kläger ohne weiteres erkennbar limitierten Berechnungsfähigkeit der Gebührenposition 01775 EBM auch auszugehen - sogar nach Ablauf der im Vertragsarztrecht gültigen vierjährigen Ausschlussfrist noch sachlich-rechnerische Berichtigungen durchführen können (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 50/12 R - juris Rn 24 mwN - SozR 4-2500 § 106a Nr. 12).
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